Tierschutzfälle melden

 

Sollten Sie ein Tier in Not vorfinden, das offensichtlich verletzt ist, sich selbst in Gefahr befindet oder von dem selbst Gefahr ausgeht, so rufen Sie unverzüglich die Tierrettung an! 

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Michael Sehr 

TRN Berufstierrettung Rhein-Neckar UG
(haftungsbeschränkt) 
Hauptstrasse 119 
67126 Hochdorf-Assenheim
Mobil: 0176-69158581
Email: info@tierrettung-rhein-neckar.de

 

Sollten Sie die Tierrettung nicht erreichen, so rufen Sie direkt die Polizei!

 

Oft melden sich bei uns besorgte Bürger, die einen Tierschutzfall melden wollen. Generell finden wir es toll, dass es Menschen gibt, die aufmerksam sind und eventuelle Missstände frühzeitig melden. Das Problem, das wir aber oft haben ist, dass wir nicht direkt handeln können und dürfen. Außerdem, was ist ein Missstand, bzw. wann ist eine Situation in der sich ein Tier befindet tierschutzwidrig? Ist es das Katzenklo das nur stinkt, oder sitzt ein einzelnes Kaninchen  in einem viel zu kleinen verdreckten Käfig? Wird ein Hund offensichtlich misshandelt, etc.?

 

Sie sehen, es gibt viele Situationen, viele Meinungen und unterschiedliche Empfindungen.

Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie immer in der Beweispflicht sind wenn Sie einen Fall melden wollen. Es reicht nicht zu sagen, dass ein Hund eventuell im Keller den ganzen Tag eingesperrt ist oder ein Pferd allein im Dreck steht. Es ist wichtig, dass man beweisen und belegen kann, dass solch ein Zustand über einen längeren Zeitraum bereits andauert. Protokollieren Sie die Missstände, machen Sie Bilder, nehmen Sie Freunde und Bekannte als Zeugen mit. Schreiben Sie (wenn möglich so viele Leute wie möglich einzeln) dem Veterinäramt! Nur so haben wir eventuell eine Chance bei den Behörden etwas zu erreichen!

 

Geht eventuell Gefahr von der Situation aus oder könnten Menschen zu Schaden kommen (durch Ungeziefer zum Beispiel), können Sie das Ordnungsamt einschalten.

 

Wir wissen selbst, dass solche Situationen oft traurig und frustrierend sind und die behördlichen Mühlen sehr langsam mahlen, aber wir haben leider auch als Tierhilfe keine rechtliche Befugnis einfach einzuschreiten und einen desolaten Zustand zu beenden!

In extremen Fällen können wir auch über die Öffentlichkeit - speziell die Presse - gehen.

 

Rufen Sie uns an, wir versuchen Sie auf alle Fälle zu unterstützen!